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BBiG-Novelle: Wichtige Änderungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Ziel der Änderungen ist es die duale berufliche Bildung in Deutschland noch attraktiver zu machen.

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So soll es es eine Mindestvergütung geben, die allen Auszubildenden in Betrieben ohne Tarifbindung zusteht. Außerdem sind einheitliche Abschlussbezeichnungen ein wichtiger Bestandteil der Novelle, um internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Aufeinander aufbauende Fortbildungsstufen mit einheitlichen neuen Abschlussbezeichnungen wie „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“  und „Master Professional“ sollen nationale und internationale Karriere-, Arbeitsmarkt- und Mobilitätschancen steigern. Der Meister bleibt hierbei neben dem Bachelor Professional erhalten.

Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, Regelungen für eine größere Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung sowie verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen. Verfahren werden vereinfacht, Bürokratie wird abgebaut. Die Novelle setzt damit die notwendigen Rahmenbedingungen, um das Erfolgsmodell berufliche Bildung auch für die Zukunft gut aufzustellen.

Mehr lesen:
https://www.bmbf.de/de/bbig-novelle-das-sind-die-wichtigsten-aenderungen-8640.html
https://www.bmbf.de/de/factsheet-zur-bbig-novelle-8644.html