Angebote im Übergang Schule Beruf
Förderung Garantiefonds Hochschule (GF-H)
Kurzbeschreibung
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) berät und unterstützt junge Zuwanderer und Zuwanderinnen, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen möchten.
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Bundesprogramm.
Das Programm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule verfügt bundesweit über 22 Beratungsstellen.
Die Bildungsberatung GF-H entwickelt gemeinsam mit den Ratsuchenden einen individuellen Ausbildungsplan und unterstützt junge Zugewanderte bei der Umsetzung dieses Plans.
Wir prüfen, ob eine finanzielle Förderung nach den Richtlinien des GF-H möglich ist.
Das gilt vor allem für:
- Flüchtlinge, deren Kinder und Ehegatten
- Spätaussiedler*innen, deren Familienangehörige und Ehegatten
- Jüdische Immigranten*innen
- Personen, die aus dringenden völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen aufgenommen wurden
- Personen, denen aufgrund des Beschlusses der EU vorübergehend Schutz gewährt wird
Unsere Kernthemen der Bildungsberatung GF-H sind:
- Spracherwerb bis Niveau C1
- Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung
- Maßnahmen zum Erwerb der Hochschulreife
- Studienangebot in Deutschland
- Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
- Studienfachwahl und Studienbewerbung
- GF-H-Förderung
GF-H-Förderung wird als Individualbeihilfe für folgende Maßnahmen geleistet:
- Deutschintensivsprachkurse (Abschlussziel C1 GER, bei Studienbewerber/-innen auch TestDaF, DSH oder Telc
C1 Hochschule)
- Englischintensivkurse für Studienbewerber/-innen mit Hochschulzugangsberechtigung ohne
Englischvorkenntnisse (Abschlussziel B2 GER)
- Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife
- Studienkollegs und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg
- Vorbereitungskurse auf ein Fachstudium
Die GF-H-Förderung kann beinhalten:
- Unterrichtskosten (soweit nicht durch die Länder getragen) sowie Lernmittelpauschale
- Notwendige Fahrtkosten
- Kosten des Lebensunterhalts (nach § 13 Abs. I Nr. 2 BAföG)
- Unterkunftskosten (nach § 13 Abs. I Nr. 2 BAföG)
- Kosten der Übersetzung, Beglaubigung und Anerkennung
- Kosten für Nachhilfeunterricht
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist bundesweit an 22 Standorten mit festen Büros vertreten. An zahlreichen weiteren Orten bietet die Bildungsberatung GF-H ihren Service mobil an. Unser Standort in der Region ist in Nürnberg. Mobile Beratung bieten wir an verschiedenen Orten an z.B. Bamberg, Bayreuth, Regensburg, Schwandorf, Schweinfurt, Sulzbach-Rosenberg, Weiden, Würzburg.
Standort
Bildungsberatung GF-H beim CJD Nürnberg
Rollnerstr. 111
90408 Nürnberg
(bei U-Bahn-Station Maxfeld)
Anmeldung
Die Anmeldung kann jederzeit auf unserer Homepage gemacht werden.
bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/Online-Anmeldung_Antrag.php
Oder telefonisch unter 0911 - 993395.
Teilnahmevoraussetzung
Deutschintensivsprachkurse und andere studienvorbereitende Maßnahmen sowie finanzielle Förderung durch den Garantiefonds Hochschule, wenn:
- Antragsstellung vor dem 30. Lebensjahr
- Schulabschluss im Herkunftsland, der dort zum Studium berechtigt
- Interesse an einem Studium in Deutschland
- Spätaussiedler (§4 BVFG), deren Ehegatten und Kinder (§ 7 Abs 2 BVFG und § 28 Abs 1 AufenthG) sowie weitere Familienangehörige (§ 8 Abs 2 BVFG)
- Personen mit Aufenthaltstitel gem. 22, 23, 24 AufenthG und deren Ehegatten und Kinder, sofern diese nach den Vorschriften des Familiennachzuges eingereist sind
- Personen mit Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärem Schutz: § 25 Abs 1 und 2 AsylG, deren Ehegatten und Kinder, sofern diese nach den Vorschriften des Familiennachzuges eingereist sind
Zeitstruktur und Rhythmus
Beratung von Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Zuschussmöglichkeiten
Die Kosten für den Sprachkurs sowie die notwendigen Fahrtkosten werden übernommen. Zusätzlich ist eine weiter GF-H-Förderung während des Sprachkurses und anderer studienvorbereitender Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung für Prüfungsgebühren, Lernmittel, Lebensunterhalt, Unterkunftskosten, Übersetzungen und Beglaubigungen, Nachhilfeunterricht.
Träger
Jugendmigrationsdienst des CJD, das Bildungsprogramm wird gefördert vom BMFSJ.
Anbieter
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