Angebote im Übergang Schule Beruf

Nachhilfe / Lernförderung für Kinder und Jugendliche


Kurzbeschreibung

Für Kinder und Jugendliche, die aus Nbg. sind und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld- oder Heizungsgeldzuschuss erhalten bzw. die den Nürnberg Pass haben, gibt es auf Antrag Gutscheine für kostenfreie Lernförderung beim SHA. Die Schule/Lehrkraft muss dem Antrag zustimmen. Wenn die Gutscheine vorliegen, vermittelt die Fachkoordination Lernförderung am IPSN Studierende bzw. qualizifierte Erwachsene an die Schüler/innen, die die Lernförderung erteilen. Die Nachhilfe kann zuhause, in der Schule, in städtischen Räumen oder online stattfinden.

Für Schüler/innen, die nicht gutscheinberechtigt sind, gibt es auch die Möglichkeit als Selbstzahler Nachhilfelehrkräfte vermittelt zu bekommen.

Die Fachkoordination Lernförderung am IPSN (Institut für Pädagogik und Schulpsychologie der Stadt Nürnberg) vermittelt Nachhilfelehrkräfte an Nürnberger Schüler/innen, die Gutscheine für Lernförderung vom Sozialamt (Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe) erhalten haben. Für die Lernförderung ist keine Zuzahlung nötig. Der Antrag kann online heruntergeladen werden unter: BuT Antrag Lernförderung (nuernberg.de) Nachdem die Gutscheine vorliegen, vermitteln wir geeignete Nachhilfelehrkräfte.

Mit den beim SHA zu beantragenden Gutscheinen ist die Lernförderung kostenfrei für die Eltern. Auch für Selbstzahler/innen gibt es die Möglichkeit, Nachhilfe vermittelt zu bekommen. Näheres finden Sie im angehängten Flyer.
Diese Form der Nachhilfe richtet sich primär an Kinder und Jugendliche aus Nürnberg, aus finanziell benachteiligten Familien, darunter auch an sehr viele mit Zuwanderungsgeschichte.

Standort

Die Lernförderung findet entweder bei den Eltern zuhause, in den Schulen, in städtischen Einrichtungen (Südpunkt, Dependance des IPSN in Hummelstein 46…) oder auch online statt.

Teilnahmevoraussetzung

Gutscheine erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die berechtigt sind, Bildung- und Teilhabeleistungen zu erhalten. In der Regel sind das die, bei denen auch ein Nürnberg Pass vorliegt. Die Lernförderung muss nach Meinung der Lehrkraft sinnvoll und notwendig sein. Den Antrag stellen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen. Bis zum 25. Lebensjahr ist BUT-Lernförderung möglich, wenn sie notwendig ist und wenn eine schulische Ausbildung absolviert wird

Zeitstruktur und Rhythmus

Je nach genehmigter Stundenzahl findet die Lernförderung regelmäßig an einem oder 2 Nachmittagen pro Woche statt.

Termine

Die Termine werden in gemeinsamer Absprache getroffen. Sie sind abhängig von der Gültigkeitsdauer der Gutscheine. In den Schulferien entfällt die Lerförderung i. d. R.

Kosten

Gutscheine, keine Zuzahlung nötig.

Wenn keine Gutscheine da sind oder der/die Schüler/in nicht berechtigt ist, kann auch selbst gezahlt werden. In der Regel sind das 15 bis 20 € je 45 Minuten.

 

Zuschussmöglichkeiten

Bildungs- und Teilhabepaket

Altersgruppe

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Art des Angebots

Schulabschluss

Zugang

über den jeweiligen Kostenträger

Zielgruppe

Schüler/-innen
Schüler/-innen in der Schule
Förderschule
Mittelschule
Realschule
Gymnasium
Jugendliche mit besonderen Bedarfen
Jugendliche mit Sprachförderbedarf
Neuzugewanderte Jugendliche (mit Sprachförderbedarf)
Jugendliche mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Jugendliche

Träger

Die Gutscheine werden von der Kommune (Sozialamt) ausgegeben, die Vermittlung der Lernförderkräfte übernimmt das IPSN (Stadt).

Anbieter

Institut für Pädagogik und Schulpsychologie der Stadt Nürnberg (IPSN)
 Fürther Straße 80a, 90429 Nürnberg
 http://www.nuernberg.de/internet/paedagogisches_institut/

Ansprechpartner/-innen

Fr. Thiele/Hr. Ott
 0911 231 10591 / 0911 231 10560 / 0911 231 8590
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