Angebote im Übergang Schule Beruf
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Gesundheit
Kurzbeschreibung
Dieses Angebot richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz. Diese können im BVJ/s berufsfeldbezogene Grundkenntnisse erwerben und die Ausbildungsreife erlangen. Das BVJ Gesundheit umfasst die inhaltlichen Schwerpunkte Gesundheit/ Soziales/ Kinderpflege und den verpflichtenden Schwerpunkt „Ernährung & Versorgung“.
Der erfolgreiche Abschluss des BVJ-s schließt den Mittelschulabschluss ein, wenn die Vorrückungserlaubnis in die 9. Klasse vorhanden ist. Falls kein Ausbildungsverhältnis folgt, ist mit dem BVJ auch die gesetzliche 3-jährige Berufsschulpflicht erfüllt.
Inhalte des Angebots
- Allgemeinbildender Unterricht
- Bewerbungstraining und Vermittlung von EDV-Kenntnissen
- fachtheoretischer Unterricht und fachpraktischer Unterricht in den Berufsfeldern
- Betriebspraktikum von 200 h, jeweils eine Woche vor bzw. nach den Schulferien
- Produktionsschule: Schülercafé
Mögliche Zielberufe
Kinderpfleger/-in
Sozialpfleger/-in
Altenpfleger/-in
medizinische Assistenzberufe
Ziele des Berufsvorbereitungsjahres
Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
Abschluss eines Ausbildungsvertrages über das Praktikum
Vermittlung von berufsrelevanten Kenntnissen und Fertigkeiten
Erwerb des Mittelschulabschlusses (wenn noch nicht vorhanden)
Standort
Berufliche Schule – Direktorat 5
Deumentenstraße 1
90489 Nürnberg
Anmeldung
Eine persönliche Anmeldung für das schulische BVJ ist bis 31. Juli des Jahres an der Berufsschule der Wahl möglich.
Ab dem 1. August des Jahres erfolgt die Anmeldung direkt am
Amt für Berufliche Schulen
Wieselerstr. 15
90491 Nürnberg
Bau A, EG, Zimmer A015
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen nötig:
• Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
• Kopien der Schulzeugnisse der 8. und 9. Klasse
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Einverständniserklärung der Eltern
Teilnahmevoraussetzung
Berufsschulpflicht und Wohnort Nürnberg
Zeitstruktur und Rhythmus
Vollzeitangebot
Personalstruktur
Den Unterricht halten fachlich qualifizierte Fachlehrer/-innen und Lehrkräfte im höheren Dienst entsprechend der staatlichen Bestimmungen.