Die wesentlichen Tätigkeiten im erlernten Beruf werden getestet und dokumentiert.
Wer seine beruflichen Fertigkeiten nicht oder nicht ausreichend mit Zeugnissen belegen kann, hat die Möglichkeit, eine Kompetenzfeststellung zu machen. Dies bedeutet: die wesentlichen Tätigkeiten im erlernten (Handwerks)Beruf werden getestet (praktische Aufgaben, nicht schriftlich) und dokumentiert. So werden die vorhandenen Fertigkeiten und Defizite sichtbar und es kann eine weitere Planung erfolgen: Anpassungsqualifizierung im Betrieb + Externenprüfung oder - bei großen Defiziten - eine Ausbildung. Die Kompetenzfeststellung ist in der Regel finanziell förderbar.
In den Bildungszentren der bayerischen Handwerkskammern oder in einem passenden Betrieb.
Die Anmeldung erfolgt über Arbeitsagentur, Jobcenter oder Qualifizierungsberatung bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer).
Formeller Weg: Der Teilnehmer befindet sich im beruflichen Anerkennungsverfahren (BQFG) und kann keine ausreichenden Dokumente vorlegen.
Informeller Weg: Der Teilnehmer hat keinen Berufsabschluss erworben, verfügt aber über einschlägige Berufserfahrung.
Nach Bedarf bzw. nach Kapazität, sehr oft individuelle Lösungen. Bitte bei Interesse anfragen!
s. o.
ca. 1500-2000€ (in der Regel problemlos förderfähig)
Förderung über Teilprojekte des IQ-Netzwerks (INAQ, Prototyping Transfer, Einkauf von Einzelmaßnahmen, in günstigen Fällen zahlt auch das Jobcenter)